{"id":904,"date":"2016-11-18T14:42:13","date_gmt":"2016-11-18T13:42:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/?p=904"},"modified":"2016-11-18T16:40:24","modified_gmt":"2016-11-18T15:40:24","slug":"email-spam","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/?p=904","title":{"rendered":"Email Spam"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Hinweise:<br \/>\nunverlangt zugesandte Email ist Spam und dementsprechend verboten!<br \/>\nStreitwerte liegen ueblicherweise zwischen<br \/>\n3000 Euro und 12500 Euro<br \/>\neine E-Mail an einen privaten Account<br \/>\nfuenf E-Mails an einen gewschaeftlich genutzen Accout<\/p>\n<p>Ermitteln des Absenders ist machmal sehr aufwendig.<\/p>\n<p>Eine Spam-Mail von einem deutschen Absender:<br \/>\nEs kann eine einfache Unterlassungsaufforderung Erfolg versprechend sein, einfach auf die Rechtslage hinweisen und unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte die Unterlassung weiterer Zusendungen verlangen. Also zur Abgabe einer Unterlassungs &#8211; und Verpflichtujngserklaerung auffordern!<\/p>\n<p>Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch<br \/>\nunerlaubter Eingriff in das Persoehnlichkeitsrecht: beruht auf \u00a7\u00a7 823 Abs. 1 und 1004 Abs. 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) <\/p>\n<p>Bu\u00dfgeld nach dem Telemediengesetz (TMG)<br \/>\nDa bei kommerziellen E-Mails in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden d\u00fcrfen.    Der Absender darf seine Identitaet nicht verschleihern:<br \/>\nDas Bu\u00dfgeld betr\u00e4gt bis zu 50.000 Euro. <\/p>\n<p>Was sollten Sie in jedem Fall tun:<br \/>\nWenn Sie den Absender kennen: Verlangen Sie Auskunft gemaess BDSG und verlangen Sie die sofortige Sperrung Ihrer Daten, am besten per Fax mit zustellnachweis, per Emnwurfeinschreiben oder durch Gerichtsvollzieher:<br \/>\n<strong><br \/>\nBeispiel einer Aufforderung zur Auskunft:<\/strong><\/p>\n<p><center>ACHTUNG:<br \/>\nNichtauskunft, Falschauskunft und unvollst\u00e4ndige Auskunft sind Bu\u00dfgeldbewehrt<br \/>\nGleichzeitig erfolgt hiermit die Anfechtung \/ der Widerruf.<\/center><br \/>\nIch fordere Sie auf Auskunft gem\u00e4\u00df Bundesdatenschutzgesetz zu erteilen:<br \/>\n1. Sie haben mir gegen\u00fcber unverz\u00fcglich offenzulegen, welche Daten au\u00dfer den oben aufgef\u00fchrten Adressen Sie \u00fcber meine durch diesen Namen\/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen s\u00e4mtliche mich betreffenden Daten stammen.<br \/>\n\u00a7 6 Abs. 2, \u00a7 28 Abs. 4, \u00a7 34 Abs. 1-3 BDSG<\/p>\n<p>2. Sie haben den Verwendungszweck s\u00e4mtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverz\u00fcglich mir gegen\u00fcber offenzulegen. Frist s.o. \u00a7 34 Abs. 1, \u00a7 43 Abs. 3 BDSG<br \/>\nIch untersage Ihnen jedwede zuk\u00fcnftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Genehmigung. Ich untersage weitere Anrufe zu Werbe-\/markforschung o.\u00e4. Zwecken. \u00a7 28 Abs. 4, \u00a7 4 Abs. 1,2 BDSG<\/p>\n<p>3. Ich untersage Ihnen die \u00dcbermittlung dieser Daten an Dritte. F\u00fcr bereits an Dritte \u00fcbermittelte Daten fordere ich eine unverz\u00fcgliche Sperrung. Geben Sie die Adressaten der bereits \u00fcbermittelten Daten an. (jeweils Umfang der \u00dcbermittlung und jeweils die ladungsf\u00e4hige Anschrift) \u00a7 6 Abs. 2, \u00a7 28 Abs. 4 BDSG<\/p>\n<p>4. Wer eine in \u00a743 Abs. 2 (ungefugt personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet zum Abruf zur Verf\u00fcgung stellt, sich verschafft, die Daten durch unrichtige Angaben erschleicht etc. ) bezeichnete Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. -\u00a744 BDSG<\/p>\n<p>5. Ich setze Ihnen zur Erf\u00fcllung dieser Forderung eine Frist von 48 Stunden beginnend mit dem Datum\/Uhrzeit dieses Schreibens.<\/p>\n<p>6. F\u00fcr die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverst\u00e4ndlich ausdr\u00fccklich erw\u00fcnschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschlie\u00dflich meine Adresse (siehe oben).<br \/>\nBenennen Sie au\u00dferdem bitte Ihren Datenschutzbeauftragten (Incl. einer Kopie des Bestellungsvertrages\/Zusatzes zum Arbeitsvertrages)<br \/>\nBitte haben Sie Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr das ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zust\u00e4ndigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.<br \/>\n&#8212;&#8212;<br \/>\nHinweise zur Auskunftpflicht gemaes Bundesdatenschutzgesetz:<br \/>\nSie m\u00fcssen uns den Inhalt der Auskunft mittels einer Erkl\u00e4rung an Eides statt glaubhaft machen.<br \/>\nDieses steht uns laut Gesetzgeber zu und die entsprechenden Gerichte setzen es auch um. Wir sind somit berechtigt und Sie dazu verpflichtet:<br \/>\nGem\u00e4\u00df \u00a7 156 StGB wird die Abgabe einer falschen (unrichtigen oder unvollst\u00e4ndigen) eidesstattlichen Versicherung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Bei Fahrl\u00e4ssigkeit drohen immer noch bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.<br \/>\nGenerell verlangen wir von Ihnen in Zusammenhang mit Ihrer Auskunftspflicht:<br \/>\nDie \u00dcbersendung ihres \u00f6ffentlichen Verfahrensverzeichnisses und Ihrer \u00f6ffentlichen Verfahrens\u00fcbersicht.<br \/>\nInformationen und Materialien zur Verfahrens\u00fcbersicht, zum Verfahrensverzeichnis bzw. Verfahrensregister nach \u00a7 4g Abs. 2 BDSG<br \/>\nDas sagt \u00a7 4g BDSG Abs.2 :<br \/>\n&#8220;Dem Beauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine \u00dcbersicht \u00fcber die in \u00a7 4e Satz 1 genannten Angaben sowie \u00fcber zugriffsberechtigte Personen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Im Fall des \u00a7 4d Abs. 2 macht der Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz die Angaben nach \u00a7 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag<br \/>\njedermann in geeigneter Weise verf\u00fcgbar. Im Fall des \u00a7 4d Abs. 3 gilt Satz 2 entsprechend f\u00fcr die verantwortliche Stelle.&#8221;<br \/>\nJedermannsrecht<br \/>\nAls Jedermannsrecht wird im Bereich des Datenschutzes das Recht jedes B\u00fcrgers und jeder B\u00fcrgerin bezeichnet, sich einen gro\u00dfen Teil der Angaben aus dem Verfahrensverzeichnis eines beliebiegen Unternehmens vom dortigen Datenschutzbeauftragten &#8220;in geeigneter Weise&#8221; zur Verf\u00fcgung stellen zu<br \/>\nlassen. Exisitiert in einem Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter ist hierf\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bzw. der Vorstand verantwortlich. F\u00fcr die Inanspruchnahme dieses Rechts ist es unerheblich, ob das Unternehmen personenbezogene Daten von der anfragenden Person speichert oder nicht (vgl. \u00a7 4g Abs. 2Satz 2 BDSG)<\/p>\n<p>Einige Streitwertbeispiele:<br \/>\nLG L\u00fcbeck: einmalige Email an Rechtsanwalt \u2013 4.000,- Euro, mehrfache Spam-Emails an gewerblichen Adressat \u2013 > 7.000,- Euro<br \/>\nLG Dresden Newsletter an einen Rechtsanwalt \u2013 7.500,- Euro<br \/>\nLG Traunstein massenhafter Versand von Spam-Emails \u2013 100.000,- DM<br \/>\nLG Trier einmalige Email an gewerblichen Empf\u00e4nger \u2013 7.500,- Euro<br \/>\nLG M\u00fcnster einmalige Email an gewerblichen Empf\u00e4nger \u2013 7.500,- Euro<br \/>\nLG Hildesheim Unerw\u00fcnschte mehrfache Werbe-Emails (Spam) \u2013 15.000,- Euro<br \/>\nOberlandesgerichte:<br \/>\nOLG D\u00fcsseldorf 2000 Emails an einen Rechtsanwalt \u2013 50.000,- Euro<br \/>\nOLG Koblenz speicherintensive Email (hier: 421 KB) \u2013 10.000,- Euro<br \/>\nOLG Schleswig einmalige Email (Newsletter) an Privatperson \u2013 4.500,- Euro<\/p>\n<p>Bundesgerichtshof<br \/>\nBGH einmalige Email an einen Rechtsanwalt \u2013 3.000,- Euro<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Hinweise: unverlangt zugesandte Email ist Spam und dementsprechend verboten! Streitwerte liegen ueblicherweise zwischen 3000 Euro und 12500 Euro eine E-Mail an einen privaten Account fuenf E-Mails an einen gewschaeftlich genutzen Accout Ermitteln des Absenders ist machmal sehr aufwendig. Eine Spam-Mail von einem deutschen Absender: Es kann eine einfache Unterlassungsaufforderung Erfolg versprechend sein, einfach auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[28,12,23,27,26,25,3,22],"tags":[],"class_list":["post-904","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-erbschaft-angeblich","category-gewinnversprechen","category-hackerangriff","category-identitatsverschleiherung","category-identitatsveschleiherung","category-oeffentliche-bekanntmachung","category-untersagungen","category-vorsichtbetrug"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/904","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=904"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/904\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":908,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/904\/revisions\/908"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=904"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=904"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/www.gegen-spam.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=904"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}