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Gesetzliche Grundlage (EU)



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Unlautere Geschäftspraktiken

Die europäischen Verbraucher werden gegen unlautere Geschäftspraktiken geschützt unabhängig davon, ob es sich um irreführende oder aggressive Praktiken handelt. Nunmehr sind alle Verbraucher gleichermaßen geschützt, und zwar unabhängig davon, wo in der Europäischen Union sie ein Kaufgeschäft getätigt haben.
RECHTSAKT

Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinien 84/450/EWG, 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken).
ZUSAMMENFASSUNG

Diese Richtlinie definiert die unlauteren Geschäftspraktiken, die in der Europäischen Union (EU) verboten sind. Sie schützt die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, die ein Handelsgeschäft mit Gewerbetreibenden abschließen.

Allgemeine Kriterien

Unlautere Geschäftspraktiken sind Praktiken, die:

sich nicht an den Grundsatz der beruflichen Sorgfalt halten *;
eine geschäftliche Entscheidung * der Verbraucher beeinflussen können.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen müssen besonders geschützt werden, da sie aufgrund bestimmter Eigenschaften wie Leichtgläubigkeit, Alter (Kinder oder alte Menschen) oder aufgrund geistiger oder körperlicher Gebrechen besonders anfällig sind.

Die Richtlinie bezieht auch die Bestimmungen der Richtlinien über irreführende Werbung, über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz und über Fernabsatz von Finanzdienstleistungen ein.

Irreführende Praktiken

Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie falsche oder unwahre Angaben enthält oder wenn diese Angaben, selbst wenn sie sachlich richtig sind, den Verbraucher täuschen. Dabei handelt es sich vor allem um Informationen über:

das Vorhandensein oder die Art des Produkts;
die wesentlichen Merkmale des Produkts (wie Verfügbarkeit, Zusammensetzung, Zeitpunkt der Herstellung, geografische Herkunft, die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse usw.);
den Preis, die Verpflichtungen des Gewerbetreibenden, Vertriebsverfahren;
die Notwendigkeit einer Leistung oder einer Reparatur;
den Gewerbetreibenden (seine Identität, seine Befähigungen, seinen Status, seinen Verhaltenskodex usw.);
die Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf den Kauf von Verbrauchsgütern.

Darüber hinaus verbietet die Richtlinie jegliche Vermarktung eines Produkts, einschließlich Werbung, die eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Produkt oder Warenzeichen begründet.

Außerdem müssen dem Verbraucher alle erforderlichen Informationen in einer klaren und verständlichen Weise und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit er in der Lage ist, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine irreführende Unterlassung.

Aggressive Geschäftspraktiken

Verbraucher müssen ihre geschäftlichen Entscheidungen frei treffen können. Diese Entscheidungen dürfen nicht durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung * erzwungen werden.

Bei der Festsetzung von Sanktionen müssen daher folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Art und Dauer der aggressiven Praxis;
die Verwendung drohender oder beleidigender Formulierungen oder Verhaltensweisen;
die Ausnutzung von Umständen, die das Urteilsvermögen des Verbrauchers beeinträchtigen, um seine Entscheidung zu beeinflussen;
Hindernisse nichtvertraglicher Art, mit denen der Verbraucher an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte gehindert werden soll.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Berufliche Sorgfalt: der Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, bei denen billigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Gewerbetreibende sie gegenüber dem Verbrauchergemäß den anständigen Marktgepflogenheiten und/oder dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben in seinem Tätigkeitsbereich anwendet.
Geschäftliche Entscheidung: Jede Entscheidung eines Verbrauchers darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er einen Kauf tätigen, eine Zahlung insgesamt oder teilweise leisten, ein Produkt behalten oder abgeben oder ein vertragliches Recht im Zusammenhang mit dem Produkt ausüben will, unabhängig davon, ob der Verbraucher beschließt, tätig zu werden oder ein Tätigwerden zu unterlassen.
Unzulässige Beeinflussung: die Ausnutzung einer Machtposition gegenüber dem Verbraucher zur Ausübung von Druck, auch ohne die Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise, die die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt.

Rechtsakt Richtlinie 2005/29/EG
Datum des Inkrafttretens: 12.6.2005
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten: 12.6.2007
Amtsblatt: ABl. L 149, 11.6.2005
Hier die gesetzliche Grundlage als PDF

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One thought on “Gesetzliche Grundlage (EU)

  1. jag01 on said:

    Eine der wichtigsten Passagen:

    (22) Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für
    Verstöße gegen diese Richtlinie festlegen und für deren
    Durchsetzung sorgen. Die Sanktionen müssen wirksam,
    verhältnismäßig und abschreckend sein.

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