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Archive for the category “Gewinnversprechen”

07.Feb 11:35 06917554887 Anrufcomputer

angeblich die Europaeische Zentralbank aus Frankfurt/Main
Es gab angeblich Probleme mit einer Ueberweisung einer Rechtsanwaltkanzlei und das Geld se jetzt “Hinterlegt”, es ging wohl um 300000Euro, man solle die EZB unter 06917554887 zurückrufen.
Jedoch ist dies keine Rufnummer der EZB und die EZB weis auch von nichts – warum nur!

An alle Betroffenen:
Stellt gleich Strafanzeige (Dies ist auch eine Empfehlung der Europaeischen Zentralbank), immerhin kann man diese 06917554887 tatsaechlich zurueckrufen.

Anrufcomputer 21.Dez 18:15 021154875185

21.Dez 18:15 021154875185
Anruf eines Anrufcomputers, man habe einen Mini gewonnen.
Wieder einmal ist die Rufnummer gefaelscht.

Ich zitiere einmal wieder von den Seiten der Bundesnetzagentur:

“Aufgrund des “Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen” möchte die Bundesnetzagentur betroffene Unternehmen insbesondere auf Folgendes hinweisen.

Das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ trat am 4. August 2009 in Kraft. Durch dieses sogenannte Artikelgesetz wurden Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Bürgerlichen Gesetzbuch-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) vorgenommen. Die Bundesnetzagentur kann aufgrund von Beschwerden und eigenen Ermittlungen unerlaubte Werbeanrufe und Werbeanrufe mit Rufnummernunterdrückung insbesondere als Ordnungswidrigkeit verfolgen.

Hinsichtlich der anzuzeigenden Rufnummer ist nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung des § 102 Abs. 2 TKG n.F. (Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen) unter anderem zu beachten, dass nach dieser Vorschrift die Rufnummer des Anrufenden anzuzeigen ist. Dies gilt ohne Ausnahme. Mit dem Anrufenden ist nicht der Auftraggeber des Anrufers gemeint, sondern der faktisch Anrufende. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit, die Rufnummer des auftraggebenden Unternehmens aufzusetzen und anzuzeigen, wurde während des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich verworfen und gestrichen. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen.
Es ist ferner darauf zu achten, dass bei Werbeanrufen gemäß § 102 TKG Abs. 2 n.F. immer eine Rufnummer angezeigt wird, die dem Anrufer durch die Bundesnetzagentur (direkte Zuteilung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Telekommunikations-Nummernverordnung (TNV)) oder durch den Anbieter des Netzzugangs (abgeleitete Zuteilung, § 4 Abs. 2 Nr. 3 TNV) zugeteilt ist. Hinsichtlich der zu übertragenden Rufnummer haben sich die anrufenden Unternehmen (z.B. Call-Center) selbstverständlich an die übrigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 66j TKG) sowie die Vorgaben der Nummernverwaltung der Bundesnetzagentur (z.B. die Zuteilungsregelungen für Rufnummern für Servicedienste (insbesondere (0)180), entgeltfreie Telefondienste ((0)800) oder Ortsnetzrufnummern) zu halten. Dies wird seitens der Bundesnetzagentur erforderlichenfalls auch überprüft werden.

Das Artikelgesetz hat hinsichtlich der vorliegenden Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen nochmals klargestellt:

Bei der Durchführung eines Werbeanrufes muss grundsätzlich eine Einwilligung des Angerufenen vorliegen. Dabei muss zwischen Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern unterschieden werden:

Bei der Durchführung von Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern sind unter anderem die Regelungen des § 7 Absatz 2 Nr. 2, 1. Alternative Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einschlägig. Demnach darf nur mit der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des jeweiligen Verbrauchers Telefonwerbung durchgeführt werden. Werbung ist demnach „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern“ (Art. 2 Nr. 1 der EU-Richtline 84/450/EG). Der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro durch die Bundesnetzagentur geahndet werden kann (§ 20 Abs. 1, 2 UWG n.F.). Die Einholung der Einwilligung zu dem Werbeanruf zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

Die Vorschrift nach § 7 Absatz 2 Nr. 2, 2. Alternative UWG bezieht sich auf Werbeanrufe zwischen sonstigen Marktteilnehmern und unter diese Vorschrift fallen Anrufe im rein geschäftlichen Bereich. Hierbei ist lediglich eine zumindest mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen in den Erhalt von Werbeanrufen Voraussetzung. An eine mutmaßliche Einwilligung sind insofern geringere Voraussetzungen als an die Einwilligung des Verbrauchers gestellt.

Nach der Rechtsprechung ist es für eine zumindest mutmaßliche Einwilligung erforderlich, dass der Anrufer aufgrund konkreter Umstände, z. B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, ein sachliches Interesse des Anzurufenden am Anruf vermuten kann. Weist der Anruf lediglich eine allgemeine Sachbezogenheit auf, die nahezu immer gegeben sein dürfte, so dass damit die Telefonwerbung fast unbegrenzt möglich wäre, ist von keiner mutmaßlichen Einwilligung auszugehen.

Bei der Frage, ob im konkreten Fall eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt, ist stets eine sorgsame und umfassende Einzelfallbetrachtung erforderlich. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Anrufer das Risiko einer subjektiven Fehleinschätzung trägt. Zweifel an der Rechtmäßigkeit gehen zu seinen Lasten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt daher, sich vor entsprechenden Werbekampagnen juristischen Rat, z. B. bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt, einzuholen.”

Zusammengefasst:
Wird eine falsche oder keine Rufnummer angezeigt: 100 000 Euro an die Bundesnetzagentur
Der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, 50000 Euro
und jeder dieser belästigenden Anrufe stellt eine Straftat dar, wegen Noetingung, Nachstellung, Belaestigung, Bedrohung, Ausspionieren der pers. Lebensumstaende und STALKING
Dies gilt nicht nur fuer den Firmenchef/in, sondern auch fuer jede(n) einzelne(n) Call-Center-Agenten/in

Fazit: Lasst es endlich, auch zur Weihnachtszeit ruht er Kampf gegen diese “Verbrechner” nicht

0892750011

0892750011 (angezeigt)
ermittelt: 034133172322

angeblich spielt man mal wieder bei einem Gewinnspiel / Gewinnspieleintragungsservice mit

schon mal erwischt!!!

Die Firma nennt sich Glückspartner
behaupten man spile bereits mit und ob man kündigen wolle (Kündigugnsmache)
– Diesse Handlung stellt eine Straftat dar, auch der entsprechende Callcenter Agent macht sich mit strafbar.

020226149833

020226149833
Stefanie Kalender
ich habe 1990 Euro gewonnen
Scheck kommt per NN ueber 89,- Euro
und darin ist nochmals ein Scheck ueber die zusaetzlichen 89,- Euro
dies beides soll in dem NN Umschlag sein.

Fortsetzug am 03.02.2012:
Heute liegt eine Nachnahme bei der Post:
Absender:
EXX-Trade, Hügelstr. 57, 42277 Wuppertal
Ich habe bei der Post in Gegenwart des Postmitarbeiters in den Brief Geschaut (PM ist Zeuge)- da der Brief nicht zugeklebt war!!!!
nur ein einseitiger Brief, ich wuerde jetzt zu Preis von Euro 87,- für 3 Monate bei vieln Gewinnspielen teilnehmen.
Nichts von dem versprochenen Scheck ueber 1990 Euro
Bei einem Rückruf auf der 020226149833 kommt Gegenstelle außer Betrieb, Teilnehmer nicht erreichbar.
Mal sehen was noch so rauszufinden ist.

EU Recht

Wir haben mal die gesetzlichen Grundlagen hinterlegt:
Was auf jeden Fall unlauter und Verboten ist
und dazu die entsprechende EU Richtlinie (zusätzlich in verschiedenen Sprachen)
Diese Richtlinie stammt vom 11. Mai 2005 und war jeweils binnen 2 Jahren in nationales Recht umzusetzten. Staaten die dies nicht getan / unvollständig getan haben, sind Schadensersatzpflichtig – dies erstreckt sich auch auf Sanktionsmaßnahmen gegenüber den Spammern. d.h. reicht eine Strafankündigung zur Abschreckung nicht aus, so kommt eine Haftung des entsprechenden Staates durchaus in Betracht. Selbst die Gerichte sollten dies beachten, da sonst jederzeit ein EU-Missbrauchsverfahren oder eine Klage vor dem EU-Gerichtshof angestrebt werden kann.

DS-200, DDS-365, DGC-365, DGG-200, DGS-2010, DGV-200, DS-200, ETS 7-24, GGM-24, MWS-2010, OGS-200, PTW-24, RWC-2010, SGA-24, SWS-200 und WGG-2010.

DS-200, DDS-365, DGC-365, DGG-200, DGS-2010, DGV-200, DS-200, ETS 7-24, GGM-24, MWS-2010, OGS-200, PTW-24, RWC-2010, SGA-24, SWS-200 und WGG-2010.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin
im elektronischen Bundesanzeiger

Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
Staatsanwaltschaft Berlin
Gerichtlicher Teil Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
67 Js 683/10 16.09.2011

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Staatsanwaltschaft Berlin

67 Js 683/10

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 StPO).

In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 683/10 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Mai 2011 – Aktenzeichen 352 Gs 1676/11 – der dingliche Arrest in Höhe von 4.819.957,– € in das Gesellschaftsvermögen der World Com Service GmbH mit Hauptsitz Weddingstraße 5, 13357 Berlin, und Zweigniederlassung Arbachtalstraße 6, 72800 Eningen unter Achalm, angeordnet worden. Zudem sind mit Beschlüssen des Amtsgerichts Tiergarten vom selben Tag – Aktenzeichen ebenfalls 352 Gs 1676/11 – und vom 23. Mai 2011 – Aktenzeichen 352 Gs 1864/11 – drei wirtschaftlich der World Com Service GmbH zustehende Konten beschlagnahmt worden, deren Inhaber jeweils von der Gesellschaft beauftragte Zahlungsdienstleister sind.

Durch die World Com Service GmbH wurden ab Januar 2010 unter anderem im Namen der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 49,– € und 59,– € für die Anmeldung bei kostenlosen Online-Gewinnspielen abgebucht: ADS-200, DDS-365, DGC-365, DGG-200, DGS-2010, DGV-200, DS-200, ETS 7-24, GGM-24, MWS-2010, OGS-200, PTW-24, RWC-2010, SGA-24, SWS-200 und WGG-2010.

In den an die vermeintlichen Kunden unter den vorgenannten Firmen versandten Schreiben erschien regelmäßig die Postfach-Anschrift Rosa-Luxemburg-Straße 15, 10178 Berlin.

In Vollziehung des Arrests und der Beschlagnahmeanordnungen konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:
1.

Guthaben von 364.883,45 € auf dem Kontokorrentkonto Nummer 249690902 (Inhaber: World Com Service GmbH) bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG,
2.

zwei im Eigentum der World Com Service GmbH stehende Pkw BMW 3 Cabrio und Audi A8, zu deren Wert bislang keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen,
3.

Guthaben von 293.479,56 € (Stand: 7. August 2011; der Betrag kann und wird sich voraussichtlich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften noch weiter verringern) auf dem Konto Nummer 1200133710 (Inhaber: Afendis Payment Solutions AG) bei der Bankverein Werther AG,
4.

Guthaben von 412.183,50 € (Stand: 22. Juni 2011; der Betrag kann und wird sich voraussichtlich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften noch weiter verringern, möglicherweise in erheblichem Umfang) auf dem Konto Nummer 7010001956 (Inhaber: Pay4 GmbH) bei der Sofort Bank,
5.

Guthaben von 119.631,74 € (Stand: 15. Juni 2011; der Betrag kann sich durch bereits erfolgte und zukünftige Rücklastschriften verringern) auf dem Kontokorrentkonto Nummer 54571 (Inhaber: Pay4 GmbH) bei der Wirecard Bank AG.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzte/r in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.

Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.

Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.

Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf.

Firmen Future Call und Global Mind International Ltd.

Firmen Future Call und Global Mind International Ltd.

aus dem elektronischen Bundesanzeiger:
Staatsanwaltschaft Essen

71 Js 457/09

Bei der Staatsanwaltschaft Essen wird gegenwärtig unter dem Aktenzeichen 71 Js 457/09 ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Future Call und Global Mind International Ltd. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges geführt.

Hiervon berührt sind insbesondere die durch die o.g. Firmen vertriebenen Gewinnspieleintragsdienste mit den Bezeichnungen „Dream Win“ und „Gewinngarantie 4 U“.

Diesbezüglich wurden hier Gelder in Höhe von insgesamt 898.488,50 Euro gepfändet, bzw. beschlagnahmt. Mutmaßlich geschädigte Personen, die in den letzten 12 Monaten unberechtigte Abbuchungen von ihren Konten im Zusammenhang mit den o.g. Firmen, bzw. Produkten festgestellt haben, werden gebeten, sich für weitere Informationen mit der Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstraße 56, 45130 Essen in Verbindung zu setzen.

Quelle:
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=875c3de3289236dde62e67b783115d4b&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=077f0046ddd84905&fts_search_list.destHistoryId=18522

Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
Staatsanwaltschaft Essen
Gerichtlicher Teil Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
71 Js 457/09 20.07.2010

Nachtrag zum Urteil:
“Zu sieben Jahren und drei Monaten Haft wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ verurteilte die XXI. Strafkammer am Donnerstag den Hauptangeklagten Ahmet Al. Die Komplizen des 37-Jährigen bekamen fünf beziehungsweise drei Jahre und neun Monate Gefängnis. (Urteil vom 18.07.2013 – fast drei Jahre nach Einleitung der Sicherungsmassnahmen)

Senioren betrogen – Mehr als sieben Jahre Haft
WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/senioren-betrogen-mehr-als-sieben-jahre-haft-id8207209.html
Quelle: derwesten.de (FUNKE MEDIEN NRW GmbH, Essen)
Hier als PDF, wenn der Link nicht funktioniert

01805636546 Global Mind International LTD., Ahmet Al, gewinngarantie4u.de

01805636546
021154233801

Wir haben Juni 2010 eine Einstweilige Verfuegung gegen:
Global Mind International LTD., Ahmet Al, gewinngarantie4u.de
erwirkt und wirksam zugestellt

erst am 5.Januar 2012 wurde Ahmet Al im Gerichtssaal des Strafgerichtes die Kostenfestsetzung
des LG Darmstadt zugestellt.
Vorher hatte er alle Zustellungen etc vereitelt.
– auch wenn es manchmal etwas laenger dauert…

und auch der Strafprozess hat ein Paar Jahre gedauert:
Nachtrag zum Urteil:
“Zu sieben Jahren und drei Monaten Haft wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ verurteilte die XXI. Strafkammer am Donnerstag den Hauptangeklagten Ahmet Al. Die Komplizen des 37-Jährigen bekamen fünf beziehungsweise drei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Senioren betrogen – Mehr als sieben Jahre Haft
WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/senioren-betrogen-mehr-als-sieben-jahre-haft-id8207209.html
Quelle: derwesten.de (FUNKE MEDIEN NRW GmbH, Essen)

08955054225 oder gef: 089550540

24.01.12 16:11 08955054225
089550540 am 24.01.2012 um 16:11 Uhr
ca 34 Euro im Monat, 3 Monate (99 Euro fuer 3 Monate)
+ lotti
vip 50 aus München
Kennwort Wallnuss

danach wird Bestaetigung aufgezeichnet

zum Abschluss:
Haben Sie mich verstanden darf ich das mit einem ja Bestaetigen?

ganz schoen hinterlistig

01636697301 – gefaelschte Rufnummer

Der ISDN Protokollschreiber gibt als korrekte Rufnummer die 015787353242 an,
die Anzeige der 01636697301 ist gefaelscht, die korrekte Rufnumer ist die
015787353242 (hier meldet sich eine uebervolle Mailbox)
->Strafanzeige gegen den Inhaber der Rufnummer 015787353242

Mittlerweile liegt hier das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor.
Wir möchten alle Betroffenen / Geschädigten bitten, auch Strafanzeige zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt, wer hinter der Rufnummer steckt, eventuell wird das Verfahren dann an die möglicherweise zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben (sofern der Verursacher seinen Wohnsitz / Sitz nicht in Düssekdorf bzw der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat).

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