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Archive for the day “August 24, 2012”

an alle Strafermittlungsbehoerden

aus gegebenen Anlass (wegen der vielen Nachfragen der jeweiligen LKA u.a)
Die hier veraeffentlichten Daten, Rufnummern und Ermittlungsergebnisse beziehen sich immer auf den Einzelfall. Wobei natuerlich viele Einzelfaelle den Straftatbestand des gewerbsmaessigen, bandenmaessigen Betruges mehr als untermauern.

Um eine einigermassen gute und lueckenlose Beweiskette zu erhalten, muss in jedem Einzelfall ein Verbindungsdatenabgleich durchgefuehrt werden, beim jeweiligen Provider (was ja mittlerweile fast immer ein Mobilfunkanbieter ist)muessen die Verbindungsdaten angefordert werden. Mit einem Bewegungsdatenprofil laesst sich auch der Standort des/der Verdaechtigen ermitteln.

Aus den Verbindungsdaten laesst sich dann sofort der Umfang der Straftaten erkennen. Nicht selten sind auf den dann beschlagnahmten PCs Excel-listen mit den kompletten Adressdaten der Geschaedigten und meistens auch noch die illegal mitgeschnittenen Gespraeche. Diese Excel-Listen liessen sehr sehr schnell und einfach zum Versandt eines Serienbriefes an die Geschädigten nutzen.

Die entsprechende EU-Richtlinie (die zwar in nationale Recht umgesetzt wurde, jedoch der es ganz klar an Abschreckung mangelt), schreibt ganz klar den Strafverfolgungsbehoerden vor, zu ermitteln und abschreckende Strafen zu veranlassen. Inwieweit dann die jeweiligen Bundeslaender oder die Bundesrepublik zu haften haben, muss je Einzelfall die zustaendige EU-Kommission und der zustaendige Gerichtshof entscheiden.

Wir unterstuetzen Sie gerne, Anfragen bitte per Email: Ich habe eine Frage oder suche Hilfe bei einer Ermittlung

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