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Archive for the month “January, 2012”

0402356985

Anrufer: Guten Tag, mein Name ist Martin Schaden von der Datenschutzzentrale der Kündigungsabteilung, äh, von der Kündigungsabteilung de Datenschutzzentrale. Kann ich mit xx sprechen?
jag01:Frage wegen des Namens mehrmals nach, und bestand auf Bekanntgabe des Firmennamens, leider wurde wieder einmal aufgelegt
Anruf am 07.jan.2012 um 14:59 Uhr
auf Tellows findet man bisher 582 Anfragen zu dieser Rufnummer

0035722376254

Millionentip * Lottospielgemeinschaft
aus Zypern, war angeblich vorher in Düsseldorf ist aber jett nach Zypern umgezogen – wers glaubt
angebliches Mitspiel. erste 3 Monate kostenlos, angeblich angemeldet am 15.10.2011
natürlich stimmt das alles nicht, Anruferin sagt man hätte Beweise für die Anmeldung, ich sagehier ist aber nichts und ich weis von nichte.
Sie will es an Ihren Chef weitergeben.

Wer ist das genau, es sind nicht millionentipp sondern nur mit einem p

015203870642

015203870642
Anruf am 04.01.2012 um 12:13
Anrufer: “Hier ist das Inkassobüro Berlin”
Jag01:” Wer ist da bitte genau, wie ist denn ihr Firmenname?”
Anrufer:” Hier ist, äh, Rechtsanwaltkanzlei Friedrich.”
jag01:”und Sie sind Rechtsanwalt, in Deutschland zugelassen?”
Anrufer:” äh, ja, was lachen Sie denn?”
jag01 konnte sich sein grinsen und somit wohl “Lachen” nicht verkneifen
jag01:” wirklich in Deutschland zugelassen, und dann rufen Sie mit Handyrufnummer bei mir an”
Anrufer:” ja, ich schicke jetzt Streifenwagen vorbei, im übrigen wird Gespräch gerade aufgezeichnet”
Jag01:”Gut, ich untersage Ihnen die Aufzeichnung und wenn Sie wirklich Anwalt sind, wissen sie ja, das die Aufzeichnung strafbar ist, Geheimniss des gesprochenen Wortes / Fernmeldegeheimnis. Im übrigen untersage ich Ihnen jedwede weiteren Anrufe!”
Anrufer” Murmel, murmel” – aufgelegt


Mal wieder die Einschüchterungsmasche, sofern die Rufnummer nicht wieder komplett gefälscht war, muss wegen der Nötigung und Bedrohung wohl die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Das obige Gespäch stellt ein kurzes Gedächtnisprotokoll dar.
Es gibt kein Inkassobüro Berlin und auch keine nRechtsanwalt Friedrich der derartige Anrufe durchführt, diese Namen sind reine Fiktion.

01636697301 – gefaelschte Rufnummer

[ankommender Anruf] 03.01.12 15:46 01636697301 A-SPAM015787353242
[ankommender Anruf] 03.01.12 12:45 01636697301 A-SPAM015787353242
[ankommender Anruf] 03.01.12 10:21 01636697301 A-SPAM015787353242
[ankommender Anruf] 03.01.12 10:04 01636697301 A-SPAM015787353242
[ankommender Anruf] 02.01.12 15:53 01636697301 A-SPAM015787353242
[ankommender Anruf] 02.01.12 12:30 01636697301 A-SPAM015787353242
Dieser Spammer ist merkbefreit.
Der ISDN Protokollschreiber gibt als korrekte Rufnummer die 015787353242 an,
die Anzeige der 01636697301 ist gefaelscht, die korrekte Rufnumer ist die
015787353242 (hier meldet sich eine uebervolle Mailbox)
->Strafanzeige gegen den Inhaber der Rufnummer 015787353242
0157 Ist eine Rufnumemr in Netz von E-Plus, u.a
Providerauskunft 0177-10667 von Eplus (ob portiert oae.)
Auskunft-> gehoert zum Netz von Eplus

[ankommender Anruf] 29.12.11 15:44 01636697301
[ankommender Anruf] 29.12.11 10:47 01636697301
[ankommender Anruf] 28.12.11 17:06 01636697301
[ankommender Anruf] 28.12.11 12:19 01636697301
[ankommender Anruf] 28.12.11 10:19 01636697301
[ankommender Anruf] 27.12.11 13:06 01636697301
[ankommender Anruf] 27.12.11 11:25 01636697301

Mittlerweile liegt hier das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor.
Wir möchten alle Betroffenen / Geschädigten bitten, auch Strafanzeige zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt, wer hinter der Rufnummer steckt, eventuell wird das Verfahren dann an die möglicherweise zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben (sofern der Verursacher seinen Wohnsitz / Sitz nicht in Düssekdorf bzw der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat).

typische Ausrede

Gewinnspiel darf nicht an Zustimmung zur Werbung gekoppelt werden
LG Berlin vom 28.06.2011 (16 O 249/10)

Direktmarketingfirma adRom Holding AG

Die Zustimmung zur Telefonwerbung darf nicht an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet gekoppelt sein. Es darf nicht der Eindruck erweckt werde, dass die Einwilligung in die Werbung Vorraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel sei.


Die Klausel ist nach Auffassung der Richter unzulässig. Werbung per Telefon und E-Mail sei nur erlaubt, wenn der Verbraucher vorher in einer ausschließlich auf die Werbung bezogenen Erklärung zustimmt. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn die Einwilligungserklärung zur Werbung zusammen mit der Teilnahmeerklärung am Gewinnspiel erfolgt. Insbesondere dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, Verbraucher könnten nur dann gewinnen, wenn sie dem Veranstalter und den Sponsoren des Gewinnspiels Werbeanrufe erlauben.
” so das Landgericht Berlin


und einmal Quer durch die Republik:
Telefonwerbung nur nach gesonderter Zustimmung erlaubt
OLG München vom 21.07.2011 (6 U 4039/10), nicht rechtskräftig
21.07.2011

Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Das hat das Oberlandesgericht München nach einer Klage des vzbv gegen den Pay-TV-Sender sky entschieden.

Das ist einheitlicher Tenor aller Landgerichte in Deutschland!! und trotzdem gehen die Anrufe weiter

unerlaubte telefonwerbung

50.000 Euro Strafe für unerlaubte Telefonwerbung

LG Berlin vom 28.06.2011 (16 O 762/04)
Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die prima call GmbH verhängt

03060987449

[ankommender Anruf] 02.01.12 16:35 03060987449
und schon wieder die
Vorteilsgemeinschaft
diesmal wollen sie Geld, etwas ueber 700 Euro
mehr wollte ich nicht hören, ich fragte nach Ihrem Chef, dem Herrn Baser aus Düsseldorf? Da war die tolle Mitarbeiterin dann doch überrascht.

hierzu die Verbraucherzentrale HH:
Telefonwerbung Baser

Werbeanruf gerichtlich verboten

Der Baser Direct GmbH aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09).
Mit der Entscheidung des LG Düsseldorf sind nun Verbraucher vor der Kaltakquise jedenfalls dieser Firma geschützt, denn für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil wird Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Stand vom Donnerstag, 19. August 2010

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